Hinschauen statt Wegsehen – Polizei sensibilisiert Schülerinnen und Schüler für Zivilcourage

Eine spannende Doppelstunde zum Thema „Zivilcourage" erlebten die Schülerinnen und Schüler der Eingangsklassen am Hausacher Wirtschaftsgymnasium in der Woche vor den Herbstferien. Statt englischer Grammatik oder dem Lösen von mathematischen Gleichungen standen wichtige juristische Einordnungen zu verschiedenen Formen erlebter Gewalt und Appell zur Zivilcourage im Alltag auf dem Stundenplan. Auf Vermittlung durch die Schulsozialarbeiterin Melanie Wick ordnete Polizeihauptmeisterin Tanja Schmidt von der Präventionsabteilung der Polizeidirektion Offenburg zunächst wichtige Begriffe wie (physische und psychische) Gewalt, Vergehen, Verbrechen und deren strafrechtliche Folgen ein ("wann wird Gewalt zur Straftat") und gab einen Überblick über die Rechte und Pflichten im Polizeitalltag. Schmidt war in ihren 13 Jahren im Polizeidienst unter anderem auch in Stuttgart auf Streife und bekannte, glücklicherweise in all diesen Jahren noch niemals in der Notsituation gewesen zu sein, von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machen zu müssen. Im Dialog mit den Schülerinnen und Schüler legte Schmidt zunächst die theoretischen juristischen Grundlagen, um im zweiten Teil mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, durch beherztes Eingreifen Gefahr von anderen abwenden zu können. Dazu sei es notwendig, die Gefahrensituation richtig einzuschätzen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, die „richtigen" Entscheidungen der „Aktion-Tu-Was" fingen mit einer guten Beobachtungsgabe (für spätere Zeugenaussagen) an, setzten sich mit der Alarmierung der Polizei unter dem Notruf 110 und der Bitte anderer um Mithilfe fort. Oft reiche es aber auch aus, einer Person (beispielsweise im Schulbus) beiseitezustehen, um diese aus der unmittelbaren Bedrängungssituation zu helfen.  Mit einer Übung im Plenum (sitzen bleiben, wenn die Beispielsituation kein Einschreiten erforderlich macht, aufstehen, wenn irgendjemand (anderes) etwas tun sollte und die Hand heben, wenn man selbst etwas tun kann) konnten die Schülerinnen und Schüler abschließend das Gelernte anwenden und entschieden sich in allen gezeigten Gefahrensituationen für die aus Sicht der Polizei richtige Handlungsoption.