Kaufmännische Berufsschule - Einzelhandel
VerkäuferIn 2 Jahre, Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel 3 Jahre.
Berufsschulpflicht:
Die Pflicht zum Besuch der Hauptschule muss erfüllt sein, möglichst Hauptschulabschluss. Alle Jugendlichen unter 18 Jahren müssen noch mindestens 1 Jahr eine berufliche Schule besuchen (Pflichtberufsschule). Dies gilt auch für Realschüler und Gymnasiasten, die noch keine 18 Jahre alt sind. Auszubildende müssen auch über das 18. Lebensjahr hinaus die Berufsschule besuchen.Wer eine Lehrstelle hat, kann sich im Dualen System mit der Kaufmännischen Schule als Verkäufer/-in, Einzelhandelskaufmann/-kauffrau oder als Industriekaufmann/-kauffrau ausbilden lassen.