Kaufmännische Berufsschule Einzelhandel

Kaufmännische Berufsschule - Einzelhandel

Schulische Ausbildung im Ausbildungsberuf VerkäuferIn, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel auf den Grundlagen des dualen Systems;
VerkäuferIn 2 Jahre, Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel 3 Jahre.

Berufsschulpflicht:
Die Pflicht zum Besuch der Hauptschule muss erfüllt sein, möglichst Hauptschulabschluss. Alle Jugendlichen unter 18 Jahren müssen noch mindestens 1 Jahr eine berufliche Schule besuchen (Pflichtberufsschule). Dies gilt auch für Realschüler und Gymnasiasten, die noch keine 18 Jahre alt sind. Auszubildende müssen auch über das 18. Lebensjahr hinaus die Berufsschule besuchen.

Wer eine Lehrstelle hat, kann sich im Dualen System mit der Kaufmännischen Schule als Verkäufer/-in, Einzelhandelskaufmann/-kauffrau oder als Industriekaufmann/-kauffrau ausbilden lassen.
 

Anmeldung Kaufmännische Berufsschule - Einzelhandel

 

 

Weiterbildungsmöglichkeiten:

Schüler/innen der Hauptschule können den mittleren Bildungsabschluss erwerben, wenn sie aus dem Hauptschulabschluss, dem Berufsschulabschluss und dem Berufsausbildungsabschluss jeweils eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 erreichen. Durch Zusatzunterricht in Englisch und Mathematik können sie außerdem die Aufnahmevoraussetzungen für das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife erfüllen (mind. die Note ausreichend in beiden Fächern). Dieser mittlere Bildungsabschluss (9+3) berechtigt aber nicht zum Eintritt in ein berufliches Gymnasium.